Immobilien, Baurecht und öffentliche Aufträge
Das Immobilienrecht ist sehr kompliziert. Veränderungen eines Geländes oder eines Gebäudes haben oft juristische Implikationen, die viele Fragen und Streitigkeiten hervorrufen können. Die Fachgruppe für Immobilien, Baurecht und staatliche Aufträge kann dem Mandanten dabei mit Rat und Tat zur Seite stehen.
Das Baurecht, eines unserer Spezialgebiete, ist ein Gebiet, das viele technischen Kenntnisse verlangt und oft zu Streitigkeiten führt, die eine Lösung verlangen. Die Anwälte von GSJ stehen den Mandanten dabei zur Seite. Manchmal führen Verhandlungen zu einer zufriedenstellenden Einigung; in anderen Fällen ist der Gang vors Gericht die einzige Lösung.
Ein anderes Gebiet dieser Fachgruppe sind die öffentlichen Aufträge, wobei besondere Gesetze bestimmen, wie diese Aufträge ausgeschrieben, zuerkannt und ausgeführt werden müssen. Die entsprechenden Gesetze sind sehr detailliert und verlangen oft einen fachkundigen Beistand.
Eng mit Immobilien und öffentlichen Aufträgen verbunden ist die öffentlich-private Zusammenarbeit, ein System, in dem der Staat mit Privatunternehmen zusammenarbeitet, um sozial-wirtschaftliche Projekte zu verwirklichen. Rund um diese Formen der Zusammenarbeit entwickelt sich ein neues juristisches Arbeitsfeld, in das sich unsere Anwälte vertiefen.