Familien- und Familiengüterrecht
Die familiären Beziehungen bilden den Mittelpunkt vieler Menschen. Sie sind kostbar und in der Regel dauerhaft, aber scheinen auch oft anfällig zu sein. Wenn eine Ehe nicht hält, brauchen die betroffenen Partner eine zuverlässige Regelung, die die Rechte eines jeden respektiert. Die Fachgruppe für Familien- und Familiengüterrecht kann dabei helfen.
Die juristischen Implikationen von Scheidungen sind Teil des Familienrechts. Neben der Auflösung der Ehe bilden das elterliche Sorgerecht, das Umgangsrecht und der Unterhaltsbeitrag wichtige Punkte. Immer häufiger lassen sich Ehepaare in gegenseitigem Einvernehmen scheiden. In anderen Fällen muß das Gericht entscheiden.
Der Wunsch, auf friedliche Weise auseinanderzugehen, zeigt sich auch durch die immer häufigeren unparteiischen Vermittlungen. Der Vermittlungsanwalt in Familienangelegenheiten von GSJ Anwälte agiert als einziger Anwalt für beide Parteien. Er erarbeitet gemeinsam mit ihnen eine Regelung und läßt diese durch das Gericht überprüfen und bestätigen.
Eine Scheidung hat auch materielle Implikationen. Das Familienvermögensrecht bestimmt, nach welchen Regeln das gemeinsame Vermögen (Eigentum) aufgeteilt werden muß. Ein anderer Teil des Familienvermögensrecht ist das Erbrecht, auf welches man sich beruft, wenn Streitigkeiten um ein Erbe auftreten. Auch hier kann der Anwalt oder Vermittlungsanwalt eine Lösung bieten.