Sozial- und Arbeitsrecht, Beambtenrecht
Die Arbeit hat einen wichtigen Platz im Leben vieler Menschen. Die Verrichtung und Honorierung dieser Arbeit wird auf verschiedenen Ebenen reglementiert. Diese Regelungen fallen in das Fachgebiet der Gruppe "Sozial- und Arbeitsrecht, Beamtenrecht".
In diesem Rechtsgebiet gibt es verschiedene Systeme und Statuten. Arbeitgeber und Arbeitnehmer, Arbeiter und Angestellte, Selbständige und Beamte: Jeder verdient seinen Lohn gemäß einer für ihn geltenden Regelung.
Alle diese Statuten machen die Regelung sehr komplex. In der Praxis scheint der Unterschied zwischen den verschiedenen Kategorien weniger strikt zu sein. Die Spezialisierung auf eine Kategorie ist dann oftmals zu begrenzt.
Aus diesem Grund wählt GSJ Anwälte eine alles einschließende Arbeitsweise, die alle Sparten des Sozialrechts in einer einzigen Fachgruppe zusammenfaßt. Dieses ermöglicht unseren Anwälten, ihr Wissen zu erweitern und gleichzeitig zu vertiefen.
Unsere Kanzlei arbeitet außerdem für alle Parteien, auf welcher Seite sie sich stehen. Arbeitnehmer oder Arbeitgeber, Beamter oder Behörde, Selbständiger oder Freiberufler: jeder kann die Erfahrung, die unsere Kanzlei auf diesem Gebiet gesammelt hat, in Anspruch nehmen.